Dr. med. Dagmar Südfeld
Psychotherapie

Kosten

Kassenpatient*innen:

Als zugelassene Kassenärztin kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen. Im Rahmen der Ihnen zustehenden Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten.

Grundsätzlich gibt es für Kassenpatient*innen 2 weitere Möglichkeiten:
das Erstattungsverfahren oder selbst zu zahlen.

Privatpatient*innen

Ich rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach dem üblichen Satz (2,3-fach) ab. Da ich Fachärztin bin, sind die Kosten, die Ihnen dadurch entstehen auch beihilfeberechtigt.

Bitte erkundigen Sie sich davon unabhängig möglichst im Vorfeld, inwiefern Ihre Kassen Kosten für psychotherapeutische Leistungen erstattet.

Erstattungsverfahren

Kurzgefasst heißt das, dass Sie ihrer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber nachweisen, dass Sie
1. dringenden Behandlungsbedarf haben, und
2. bei den Kassenärzt*innen oder zugelassenen psychologischen Psychotherapeut*innen unzumutbar lange Wartezeiten hätten.
Dann beantragen Sie, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, die Ihnen entstehen werden, weil Sie sich an eine*n nicht-kassenärztlich zugelassene*n Arzt*in oder psychologische*n Psychotherapeut*in wenden müssen.

Selbst Zahlen

Jede*r hat die Möglichkeit, als "Selbszahler*in" eine Psychotherapie zu erhalten. Bspw.:
wenn die Kasse die Übernahme der Kosten im Erstattungsverfahren ablehnt oder
Sie nicht möchten, dass die Kasse mitbekommt, dass Sie Psychotherapie haben,
dann biete ich Ihnen meine Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) an. Eine Therapiestunde von 50 Minuten kostet danach 92,50 Euro.